1. Der Einwohnerrat nimmt Kenntnis vom Entwicklungskonzept der Sport- und Freizeitanlage Fiechten. 2. Er nimmt Kenntnis von den Brutto-Investitionskosten von CHF 6‘746‘780 (+/- 15 %, inkl. MwSt.) für die erste Ausbauetappe der Sport- und Freizeitanlage Fiechten. 3. Er nimmt Kenntnis von der möglichen Kostenbeteiligungen Dritter in der Höhe von CHF 2‘150‘000. 4. Er bewilligt einen Investitionskredit von CHF 4‘596‘780 (+/- 15%, inkl. MwSt., Indexstand April 2016) für die erste Ausbauetappe der Sport- und Freizeitanlage Fiechten, vorbehältlich der in Aussicht gestellten Kostenbeteiligung Dritter. 5. Der Einwohnerrat autorisiert den Gemeinderat, mit der Grundeigentümerin Basel-Stadt (vertreten durch Immobilien Basel-Stadt) einen Baurechtsvertrag über einen Teil der Parzelle Nr. 2619 in der Sport- und Freizeitanlage Fiechten abzuschliessen. 6. Das Clubhaus verfügt über eine Küche, die den Betrieb im bisherigen Rahmen wie im Einschlag ermöglicht. 7. Das Clubhaus verfügt über einen separaten Saal oder einen abtrennbaren Bereich für Bankette und Anlässe. Beschluss vom 31.10.2016: Die Vorlage Nr. 1138/16 „Sport- und Freizeitanlage Fiechten – Baukredit“ wird an die Sachkommission Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur BWK überwiesen. Auch die Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität BUM setzt sich als Subkommission mit dieser Vorlage auseinander.