1. Der Einwohnerrat lehnt die unformulierte Initiative „Providerwahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner“ ab. 2. Der Einwohnerrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgenden Gegenvorschlag „für einen vorläufigen Verbleib und zur Prüfung eines allfälligen ordentlichen Ausstiegs aus der InterGGA AG“ anzunehmen: Die Gemeinde Reinach verbleibt bis auf weiteres Aktionärin der InterGGA AG. Der Gemeinderat wird verpflichtet, dem Einwohnerrat bis 31. Januar 2018 eine Sondervorlage zu unterbreiten. Der Einwohnerrat wird aufgrund dieser Sondervorlage über den Verbleib oder den ordentlichen Ausstieg aus der InterGGA entscheiden. 3. Der Einwohnerrat beauftragt den Gemeinderat, die Initiative „Providerwahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner“ sowie den Gegenvorschlag „für einen vorläufigen Verbleib und zur Prüfung eines allfälligen ordentlichen Ausstiegs aus der InterGGA AG“ zur Volksabstimmung zu bringen.