1. Der Einwohnerrat beschliesst die Revision des Anhangs zum Personalreglement gemäss dem Vorschlag des Gemeinderats (synoptische Darstellung). 2. Der Einwohnerrat beauftragt den Gemeinderat, dem Kanton den revidierten Anhang zum Personalreglement gemäss Einwohnerratsbeschluss zur Genehmigung vorzulegen und anschliessend in Kraft zu setzen.