1. Der Einwohnerrat beschliesst die Revision des Polizeireglements vom 26. Januar 1998 mit den verabschiedeten Änderungen. 2. Er beauftragt den Gemeinderat, dem Kanton das totalrevidierte Polizeireglement zur Genehmigung vorzulegen und anschliessend in Kraft zu setzen. Beschluss vom 23.11.2015: Die Vorlage Nr. 1120/15 „Revision Polizeireglement“ wird an die Sachkommission Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur BWK überwiesen.