Kopfdaten
Nummer 1123
Eingang 22.12.2015
Art Vorlagen
Organisationseinheit -
Gemeinderat von Sury Béatrix
Zustaendig Intern Renaud Lucienne
Betrifft Stellungnahme des Gemeinderats zum Bericht der BSG vom 26. Novemeber 2015: Vorlage Nr. 1112/15: Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Beschreibung -
Autor von Sury d'Aspremont Béatrix
Suchbegriffe Objektfinanzierung, Subjektfinanzierung, FeB, Tagesbetreuung, Tagesmutter, Tagesheim, KITA,

Dokument

Status -

Einwohnerrat
Sitzungs Nr 441
Traktandum Nr 05b
Entscheid ER 25.04.2016
Entscheidtext ER Betreffend Vorlagen Nrn. 1112/15 „Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung“ und 1123/15 „Stellungnahme des Gemeinderates zum Bericht der BSG vom 26. November 2015 zur Vorlage Nr. 1112/15“ 1. Den Erziehungsberechtigten wird auch im schulischen Bereich die Wahlfreiheit ohne Begründung eingeräumt. Die Unterstützungsbeiträge werden nur gewährt, wenn der Betreuungsplatz die von der Gemeinde definierten Bedingungen erfüllt. 2. Die Subjektfinanzierung wird neu im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung eingeführt. 2.1. In einer Evaluationsphase bis zum 01.01.2019 wird die Subjektfinanzierung nur im Vorschulbereich eingeführt, danach wird eine mögliche Einführung der Subjektfinanzierung bis Ende Primarschule geprüft. 3. Das massgebende Einkommen entspricht dem Zwischentotal gemäss Position 399 der Steuererklärung. Vom Zwischentotal gemäss Position 399 können zur Bestimmung des massgebenden Einkommens jeweils CHF 10‘000 für ein zweites und jedes weitere Kind, welches bei der familienergänzenden Kinderbetreuung Reinach registriert ist, abgezogen werden. Bei einem mass-gebenden Einkommen ab CHF 120‘000 oder bei einem steuerbaren Vermögen (Position 910 der Steuererklärung) ab CHF 200‘000 werden keine Unterstützungsbeiträge vergütet. 4. Der Gemeinderat wird beauftragt, das FeB-Reglement gemäss den Anträgen in Absprache mit der zuständigen Kommission Bildung, Soziales und Gesundheit (BSG) zu überarbeiten und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme für die BSG dem Einwohnerrat zur Genehmigung vorzulegen.