1. Die Vorlage Nr. 1124/16 „Arealentwicklung Fiechten“ wird an den Gemeinderat zurückgewiesen. 2. Der Gemeinderat wird beauftragt, eine neue Vorlage auf nachstehender Basis zu erarbeiten: Variante 1: Die Gemeinde ist Bauträgerin/Investorin, nutzt aber nur 2/3 des Gesamtareals und 1/3 des Areals wird verkauft. Variante 2: Die Gemeinde ist Bauträgerin/Investorin und nutzt das gesamte Areal. Beschluss vom 25.04.2016: Die Vorlage Nr. 1124/16 „Arealentwicklung Fiechten“ wird an die Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität BUM überwiesen.