1. Der Einwohnerrat beschliesst, die formulierte Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative) zu unterzeichnen. 2. Der Einwohnerrat nimmt zustimmend Kenntnis vom Wortlaut des Initiativbegehrens: dieser lautet: § 15c des Finanzausgleichs-Gesetzes vom 25. Juni 2009 (SGS 185) ist mit einem Abs. 1bis wie folgt zu ergänzen: Leistungen des Kantons, Ergänzungsleistungen 1bis Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011-2015 erstattet der Kanton den Einwohnergemeinden bis Ende des Jahres 2020 insgesamt CHF 45 Mio. An diesen Betrag wird die Zahlung von CHF 15 Mio. gemäss Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2016 angerechnet. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Initiative notwendigenfalls zurückzuziehen. 4. Federführend ist die Gemeinde Reinach.