Betreffend Vorlage Nr. 1135/17 „Postulat 461/15, Begegnungszonen und SSP 7“ 1. Der Einwohnerrat nimmt vom Prüfungsbericht zum Postulat Kenntnis. 2. Der Einwohnerrat verzichtet aufgrund der detaillierten bundesrechtlichen Kriterien auf zusätzliche Kriterien für die Einrichtung von Begegnungszonen. 3. Er lehnt den Antrag ab, aufgrund nicht vorliegender Rechtsgrundlage auf eine finanzielle Kostenbeteiligung der Anwohnerschaft bei der Einrichtung einer Begegnungszone zu verzichten. 4. Das Postulat Nr. 461/15 „Begegnungszonen und SSP 7“, überwiesen an der 436. Sitzung vom 28.09.2015, wird nicht abgeschrieben.