1. Der Einwohnerrat beschliesst den Quartierplan und das Quartierplan-Reglement „Stöcklin-Areal“ für den Reinacher Teil des Quartierplangebietes mit den verabschiedeten Änderungen zum Baubereich R6, vorbehältlich des Beschlusses der Gemeinde Aesch. 2. Die Gemeinde verzichtet auf die Übernahme des Holzhauses und der Fläche von 500 m2. 3. Der Einwohnerrat beauftragt den Gemeinderat 3.1.mit dem Kanton als Eigentümer und Betreiber der Bruggstrasse Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, Lärmschutzmassnahmen im Abschnitt Gstad / Stöcklin-Areal zu realisieren. 3.2. zur Finanzierung der Lärmschutzmassnahmen Nachverhandlungen mit der Eigentümerschaft des Stöcklin-Areals zu führen sowie einen Gemeindebeitrag zu prüfen, sofern sich die Eigentümerschaft und der Kanton auch beteiligen. 3.3. mit der Eigentümerschaft sicher zu stellen, dass durch eine geeignete Fassadengestaltung (Materialisierung etc.) der Gebäude an der Bruggstrasse die Lärmreflektion möglichst tief ist. Der Nachweis ist von der Eigentümerschaft im Baubewilligungsverfahren zu erbringen. Beschluss vom 30.01.2017: Die Vorlage Nr. 1143/17 „Quartierplanung Stöcklin-Areal“ wird an die Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität BUM überwiesen.