Beschluss vom 26.11.2018: Betreffend Vorlage Nr. 1157/17 „Totalrevision des Reglements über Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause” und in Abweichung seines Beschlusses vom 29.10.2018 beschliesst der Einwohnerrat den folgenden § 11: „Beschwerde: Gegen den Entscheid der Verwaltung gemäss § 7 Abs. 1 dieses Reglements kann innert 10 Tagen seit Erhalt beim Gemeinderat schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.” 1. Der Einwohnerrat beschliesst die Totalrevision des „Reglement über Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause“ mit den verabschiedeten Änderungen. 2. Er beauftragt den Gemeinderat, das totalrevidierte Reglement dem Kanton zur Genehmigung vorzulegen und sodann in Kraft zu setzen. 3. Die Administration wird ab Inkraftsetzung des Reglements durch die Verwaltung wahrgenommen. Beschluss vom 20.11.2017: Die Vorlage Nr. 1157/17 „Totalrevision des Reglements über Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause“ wird an die Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit BSG überwiesen.