1. Der Einwohnerrat genehmigt die Ergänzung des Reglement betreffend die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen mit einem neuen Absatz 3 in § 9ter mit folgendem Wortlaut: „Der Mietzinsbeitrag darf die angerechnete Nettomiete nicht übersteigen.“ 2. Diese Ergänzung wird vom Gemeinderat nach erfolgter kantonaler Genehmigung in Kraft gesetzt.