1. Der Einwohnerrat nimmt Kenntnis von den geplanten Massnahmen der BLPK – Senkung technischer Zinssatz per 1.1.2018 und Senkung Umwandlungssatz gestaffelt ab 1.1.2019. 2. Er nimmt Kenntnis vom zukünftigen Vorsorgeplan der Gemeinde Reinach. 3. Er beschliesst die Finanzierung der Abfederungsmassnahme aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes auf 5.4% zu Lasten der bestehenden Rückstellungen. 4. Er beauftragt den Gemeinderat den Vorsorgeplan mit den definitiven Abschlusszahlen oder allenfalls den Parametern einer alternativen Vorsorgeeinrichtung anzupassen und ihn im Rahmen des Jahresberichtes 2018 entsprechend darüber zu informieren. 5. Der Einwohnerrat beschliesst, die nicht benötigten Rückstellungen im Sinne einer Wertschwankungsreserve für allfällige Unterdeckungen bei den Rentnerinnen und Rentnern innerhalb der im Bericht erwähnten 5 Jahre stehen zu lassen. 6. Für eine allfällige Auflösung der Wertschwankungsreserve ist dem Einwohnerrat eine separate Vorlage zu unterbreiten.