1. Der Einwohnerrat beschliesst das Reglement zur Ausrichtung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen mit den verabschiedeten Änderungen. 2. Der Gemeinderat wird beauftragt, das Reglement zur Ausrichtung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen dem Kanton zur Genehmigung vorzulegen und sodann rückwirkend per 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen. Beschluss vom 24.09.2018: Die Vorlage Nr. 1166/18 „Reglement zur Ausrichtung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen“ wird an die Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit BSG überwiesen.