1. Der Einwohnerrat beschliesst die Revision des Personalreglements vom 28. August 2006 mit den verabschiedeten Änderungen. 2. Er beauftragt den Gemeinderat, die revidierten Bestimmungen dem Kanton zur Genehmigung vorzulegen und anschliessend in Kraft zu setzen. Beschluss vom 28.01.2019: Die Vorlage Nr. 1176/18 „Revision des Personalreglement vom 28. August 2006” wird an die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission GRPK überwiesen.