Bericht der Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit zur Vorlage Nr. 1157 Totalrevision des Reglements über Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause
1. Der Einwohnerrat beschliesst die Totalrevision des „Reglement über Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause“ mit den verabschiedeten Änderungen. 2. Er beauftragt den Gemeinderat, das totalrevidierte Reglement dem Kanton zur Genehmigung vorzulegen und sodann in Kraft zu setzen. 3. Die Administration wird ab Inkraftsetzung des Reglements durch die Verwaltung wahrgenommen.