1. In Kapitel 1 der Energieplanung wird ein Abschnitt eingefügt mit folgendem Wortlaut: «Die Grenzen der im Energieplan festgelegten Gebiete sind nicht parzellenscharf zu verstehen. Abweichungen von den räumlichen Festlegungen sind möglich, wenn eine mindestens gleichwertige Lösung bezüglich effizienter Energienutzung und CO2-Emmissionen (Reduktion fossiler Energieträger) erreicht werden kann und sofern dies den Zielen der Energieplanung Reinach (Kapitel 3) entspricht. Abweichungen sind zu begründen und es ist ein Vergleich der CO2-Emissionen zu erbringen. 2. Der Einwohnerrat nimmt von der Energieplanung Reinach Kenntnis und heisst diese gut. 3. Er beschliesst den Energieplan und die als behördenverbindlich hervorgehobenen Passagen der Energieplanung Reinach. Beschluss vom 25.02.2019: Die Vorlage Nr. 1184/19 «Energieplan Reinach» wird an die Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität BUM überwiesen.