1. § 16 des Reglements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen wird gemäss Vorschlag angepasst. 2. Im Reglement über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen wird ein neuer § 31a gemäss Vorschlag eingefügt. 3. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Regierungsrat das revidierte Reglement zur Genehmigung zu unterbreiten und sodann umgehend in Kraft zu setzen.