1. Der Einwohnerrat legt die Berechnungsgrundlage der Gebühren für den Trinkwasserbezug gemäss Vorschlag der Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität fest. 2. Er beschliesst die Totalrevision des Wasserreglements mit den verabschiedeten Änderungen. Beschluss vom 26.08.2019: Die Vorlage Nr. 1191/19 «Total-Revision Wasserreglement» wird an die Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität BUM überwiesen.