1. In Kapitel 1 der Energieplanung wird ein Abschnitt eingefügt mit folgendem Wortlaut: «Die Grenzen der im Energieplan festgelegten Gebiete sind nicht parzellenscharf zu verstehen. Abweichungen von den räumlichen Festlegungen sind möglich, wenn eine mindestens gleichwertige Lösung bezüglich effizienter Energienutzung und CO2-Emmissionen (Reduktion fossiler Energieträger) erreicht werden kann und sofern dies den Zielen der Energieplanung Reinach (Kapitel 3) entspricht. Abweichungen sind zu begründen und es ist ein Vergleich der CO2-Emissionen zu erbringen. 2. Der Einwohnerrat nimmt von der Energieplanung Reinach Kenntnis und heisst diese gut. 3. Er beschliesst den Energieplan und die als behördenverbindlich hervorgehobenen Passagen der Energieplanung Reinach.