1. Der Einwohnerrat beschliesst die Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements gemäss synoptischer Darstellung zur Vorlage 1216/20 mit den verabschiedeten Änderungen. 2. Er beauftragt den Gemeinderat, dem Kanton das teilrevidierte Bestattungs- und Friedhofreglement zur Genehmigung vorzulegen und anschliessend in Kraft zu setzen. 3. Er nimmt Kenntnis von der geplanten Revision der Bestattungs- und Friedhofsverordnung. Beschluss vom 23.11.2020: Die Vorlage Nr. 1216/20 «Teilrevision Bestattungs- und Friedhofreglement» wird an die Sachkommission Bevölkerungsdienste, Wirtschaft und Kultur BWK überwiesen.