1. Der Einwohnerrat ergänzt das Organisations- und Verwaltungsreglement um einen neuen § 9bis «Delegation an die Verwaltung». 2. Er hebt die §§ 5-8 auf und erlässt stattdessen einen neuen § 5bis «Kommissionen» mit den verabschiedeten Änderungen. 3. Er ändert den Titel vor § 2 in «Behörden und Kommissionen». 4. Er beauftragt den Gemeinderat, das revidierte Reglement dem Kanton zur Genehmigung zu unterbreiten und anschliessend in Kraft zu setzen.