Kopfdaten
Nummer 1233
Eingang 31.08.2021
Art Vorlagen
Organisationseinheit Rechtsdienst
Gemeinderat Buchs Melchior
Zustaendig Intern Renaud Lucienne
Betrifft Ergebnisverbesserung (Motion 145): Leistungsverträge
Beschreibung -
Autor Buchs Melchior
Suchbegriffe -

Dokument

Status -

Einwohnerrat
Sitzungs Nr 486
Traktandum Nr 02
Entscheid ER 27.09.2021
Entscheidtext ER 1. Massnahme 17, Sport und Bewegung/FC Reinach: Der Barbeitrag an den FC Reinach wird um 20% von CHF 56’500 auf CHF 45’200 reduziert. 2. Massnahme 18, Sport und Bewegung/Saturday Sports: Der Barbeitrag an den Verein Saturday Sports wird um 20% von CHF 13’170 auf CHF 10’536 reduziert. 3. Massnahme 25, Kultur und Begegnung/Jugendcafi Paradiso: 3.1. Die Reduktion des Leistungsbeitrags wird sistiert und der bisherige Barbeitrag in Höhe von CHF 7'000 wird im 2022 nochmals ausbezahlt. 3.2. Der Gemeinderat wird beauftragt, die offene Kinder- und Jugendarbeit einer ganzheitlichen Betrachtung zu unterziehen und anschliessend über die Resultate zu berichten. 4. Massnahme 29, Kultur und Begegnung/AGLR Lebendiges Reinach: Der Barbeitrag an den Verein AGLR Lebendiges Reinach inkl. Jazz Weekend wird um 20% von CHF 44’300 auf CHF 35’440 reduziert. 5. Massnahme 30, Kultur und Begegnung/Elternbildung Reinach (neu Verein Familienzentrum OASE): 5.1. Der Barbeitrag an den Verein Elternbildung Reinach bzw. an den Verein Familienzentrum OASE wird von CHF 19’000 auf CHF 13'000 reduziert. 5.2. Sofern ein Elterntag durchgeführt wird, soll ein zusätzlicher Beitrag von CHF 1'000 ausbezahlt werden. 6. Massnahme 31, Kultur und Begegnung/Fasnachtskomitee Rynach: Der Leistungsbarbeitrag an das Fasnachtskomitee Rynach wird um 20% von CHF 13'000 auf CHF 10’400 reduziert. 7. Massnahme 32, Kultur und Begegnung/Filmtage Reinach: Der Barbeitrag an den Verein Filmtage Reinach wird um 20% von CHF 8'000 auf CHF 6’400 reduziert. 8. Massnahme 33, Kultur und Begegnung /Gemeinde- und Schulbibliothek: Der Barbeitrag an die Gemeinde- und Schulbibliothek wird um 11.5% von CHF 171'790 auf CHF 151'990 reduziert. 9. Massnahme 34, Kultur und Begegnung/Heimatmuseum: Der Barbeitrag an die Heimatmuseumskommission wird um 20% von CHF 22’200 auf CHF 17'760 reduziert. 10. Massnahme 35, Kultur und Begegnung/Kultur in Reinach: Der Barbeitrag an den Verein Kultur in Reinach wird von CHF 32’000 auf CHF 22’600 reduziert. 11. Massnahme 36, Sport und Bewegung/Midnight Sports: Der Barbeitrag an den Verein «Midnight Sports» wird um 20% von CHF 20’000 auf CHF 16’000 reduziert. 12. Massnahme 38, Kultur und Begegnung/Tierpark: Der Barbeitrag an den Tierpark Reinach wird um 20% von CHF 89'410 auf CHF 71’528 reduziert. 13. Massnahme 39, Kultur und Begegnung/Trägerverein Treffpunkt Leimgruberhaus: 13.1. Der Barbeitrag an den Trägerverein Treffpunkt Leimgruberhaus wird um 20% von CHF 57’740 auf CHF 41’192 reduziert. 13.2. Der Beitrag für die Reinigungskosten in Höhe von CHF 5'000 erfolgt durch den LB Soziales (ist im Budget bereits entsprechend berücksichtigt). 14. Massnahme 70, Soziales/Leistungsvereinbarung Netzwerk Rynach: Der Barbeitrag an das Netzwerk Rynach wird nicht gekürzt. 15. Massnahme 71, Soziales/Leistungsvereinbarung mit dem Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ): Der Barbeitrag an das WBZ wird um 20% von CHF 30’000 auf CHF 24’000 reduziert. 16. Massnahme 72, Soziales/Leistungsvereinbarung mit dem Verein PHARI: Der Barbeitrag an den Verein PHARI wird nicht gekürzt. 17. Massnahme 80, Gesundheit/Leistungsvereinbarung mit dem Verein Betagtenhilfe: Der Barbeitrag an den Verein Betagtenhilfe wird nicht gekürzt. 18. Massnahme 27, Kultur und Begegnung/Regionale Beiträge: 18.1. Die Regionalen Kulturbeiträge werden um 20% von CHF 100'000 auf CHF 80'000 reduziert. 18.2. Der Paragraf 9 Abs. 1 des Reglements betreffend die Beiträge der Gemeinde an Vereine und Organisationen sowie Veranstaltungen im Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich (Beitragsreglement) vom 23. Juni 1997 wird wie folgt angepasst: 1Die Gemeinde kann Vereinen und Institutionen der Stadt Basel zur Abgeltung ihrer kulturellen Zentrumsleistungen jährliche Unterstützungsbeiträge ausrichten, welche gegebenenfalls im Rahmen des Voranschlages (Jahres- und Entwicklungsplan) festgesetzt werden. 18.3. Das Beitragsreglement wird dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. 19. Mass