1. Der Einwohnerrat beschliesst die Teilrevision von § 27 Abs. 1 des Bestattungs- und Friedhofreglements gemäss Vorlage 1234/21 rückwirkend auf den 01.07.2021. 2. Er beauftragt den Gemeinderat, dem Kanton die teilrevidierte Bestimmung des Bestattungs- und Friedhofreglements zur Genehmigung vorzulegen und anschliessend in Kraft zu setzen.