1. Der Einwohnerrat nimmt den Jahres- und Entwicklungsplan 2023-2027 zur Kenntnis. 2. Er genehmigt die Leistungsaufträge der 18 Leistungsbereiche unter Berücksichtigung der verabschiedeten Änderungen. 3. Er genehmigt das Budget für das Jahr 2023 inklusive Teuerungsausgleich von 2,5% (CHF 940’000) gemäss § 47 Personalreglement mit folgenden Saldi: Saldo Vollkosten insgesamt (Kostenüberschuss) 5'894’981 Abgrenzungen insgesamt 15’792’476 Gewinn Erfolgsrechnung 9'897’495 3a. Der Einwohnerrat beauftragt den Gemeinderat eine allfällige Reallohnerhöhung gemäss § 47 Personalreglement bei den Globalbudgets im Beschluss 3, sobald der Landrat seinen Ent-scheid betreffend Reallohnerhöhung getroffen hat, entsprechend aufzunehmen und den Ein-wohnerrat über das Ergebnis zu informieren. 4. Der Einwohnerrat genehmigt die Investitionsplanung im Rahmen des Budgets 2023: Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierung 29'348’000 Nettoinvestitionen Spezialfinanzierung 1'995’000 Nettoinvestitionen insgesamt 31'343’000 5. Der Einwohnerrat legt folgende Steuerfüsse in % der Staatssteuer für das Jahr 2023 fest: • 54.5 % Einkommens- und Vermögenssteuern Natürliche Personen • 55 % Ertrags- und Kapitalsteuer Juristische Personen Beschluss vom 21.11.2022: Der Einwohnerrat beschliesst Eintreten auf den Jahres- und Entwicklungsplan 2023 – 2027.