1. Der Einwohnerrat lehnt die Anträge 1-5 des Gemeinderates ab. 2. Der Einwohnerrat genehmigt zwecks Umsetzung der Variante 1a das in der Beilage des Berichtes aufgeführte Reglement der Sachkommission Bildung, Soziales und Gesundheit (BSG) über die Frühe Förderung. 3. Er beauftragt den Gemeinderat, das Reglement dem Kanton zur Genehmigung vorzulegen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. 4. Er beauftragt den Gemeinderat, nach 3 Jahren eine Betriebsevaluation zu erstellen und dem Einwohnerrat über die Ergebnisse zu berichten.