1. Der Einwohnerrat nimmt die verschiedenen Varianten zur Realisierung des Musikschulhauses zur Kenntnis. 2. Der Einwohnerrat genehmigt für den Umbau des «Obrist-Hauses» zur Musikschule, mit einem TU-Modell, einen Investitionskredit über CHF 8'900'000. 3. Er beauftragt den Gemeinderat, diesen Kredit dem Souverän zu unterbreiten (obligatorisches Referendum). Beschluss vom 26.06.2023: Die Vorlage Nr. 1265/23 «Zukunft Musikschule - Kaufoption» wird an die Planungskommission PlaKo überwiesen.